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Elisabeth Selbert – Mutter des Grundgesetzes

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Während meines Besuchs der Ausstellung “Damenwahl” im Historischen Museum in Frankfurt (Main) hatte ich auch Gelegenheit, Susanne Selbert kennenzulernen. Die SPD-Politikerin erzählte von ihrer berühmten Großmutter Elisabeth Selbert, die – zusammen mit drei weiteren Frauen – als “Mutter des Grundgesetzes” gilt. Durch ihren Vortrag konnte ich einige spannende Details über Elisabeth Selberts Lebensweg erfahren.

Den Titel “Mutter des Grundgesetzes” bekam Elisabeth Selbert, weil sie eine der vier Frauen war, die zusammen mit 61 (!) Männern 1948 Mitglied des Parlamentarischen Rates war. Dieser erstellte des Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, das – wenn auch wiederholt aktualisiert – noch heute gilt.

Besondere Anerkennung findet vor allem ihr Einsatz für die Aufnahme der Gleichberechtigung von Mann und Frau in den Grundrechteteil des Grundgesetzes.

Männer und Frauen sind gleichberechtigt.

Artikel 3 des Grundgesetzes

Ursprünglich sollte dieser Artikel lauten: “Männer und Frauen haben die gleichen staatsbürgerrechtlichen Rechte und Pflichten.” Elisabeth Selbert ging diese Formulierung aber nicht weit genug. Zwar hätte sie den Frauen das (aktive und passive) Wahlrecht gesichert, sich aber nicht auf den Bereich des Familienrechts ausgewirkt. In zähen Verhandlungen und mehrfachen Abstimmung setzt Elisabeth Selbert sich daher (letztlich erfolgreich) für eine deutlich weitergehende Formulierung ein.

Weniger bekannt, aber mindestens genauso interessant wie Elisabeth Selberts bedeutende Rolle im Kampf um die Gleichberechtigung ist ihr Lebensweg, der sie schließlich in eben jenen Parlamentarischen Rat führte.

Kindheit und Schulzeit

Elisabeth Selbert stammte aus einfachen Verhältnissen. Ihr Vater war Schließer in der Justizvollzugsanstalt in Kassel. Ihre Mutter war Hausfrau. Dennoch legten ihre Eltern großen Wert auf eine gute Ausbildung ihrer Töchter. (Elisabeth Selbert hatte noch drei Schwestern.)

Sie besuchte eine Mittelschule, was heute einer Realschule entspricht. Mädchen wurden damals allerdings nicht in den Naturwissenschaften unterrichtet, sondern lernten hauptsächlich nähen, kochen und Hauswirtschaft, Maschine schreiben und Stenografie. Auch bekamen sie nach dem Abschluss – im Gegensatz zu den Jungs – kein Zeugnis, sondern nur eine Bestätigung, dass sie die Mittelschule besuchten.

Ausbildung und Ehe

Eigentlich wollte Elisabeth Selbert Lehrerin werden. Dies ließen die Finanzen der Eltern aber nicht zu. Sie arbeitete daher zunächst als Auslandskorrespondentin, bevor sie ihren Dienst im Telegrafenamt antrat.

Hier lernte sie ihren späteren Ehemann Adam Selbert kennen. Er war Buchbinder und daher, wenn auch kein Akademiker, so doch ein belesener Mann. (Der Beruf brachte das mit sich.) Er erkannte Elisabeths intellektuellen Fähigkeiten und motivierte sie dazu, ihr Abitur zu machen und zu studieren.

Promotion auf dem zweiten Bildungsweg

So wurde Elisabeth Selbert die erste Frau, die sich als Externe am Kasseler Mädchengymnasium einschrieb. Da sie zu diesem Zeitpunkt schon zwei Söhne hatte, lernte sie nachts. Neben der Doppelbelastung von Haushalt / Kindererziehung und Schule engagierte sie sich mit ihrem Mann in der Arbeiterbewegung. Schon 1918 trat sie der SPD bei.

Nach ihrem Abitur studierte sie ab 1925 Rechts- und Staatswissenschaften. An der Universität Marburg, wo sie die ersten Semester belegte, war sie die einzige Frau. Auch nach ihrem Wechsel nach Göttingen ist sie eine von nur fünf Studentinnen der Rechtswissenschaften.

Nach nur sechs Semestern machte sie ihren Abschluss. Anschließend promovierte Elisabeth Selbert 1930 über die “Zerrüttung der Ehe” als Scheidungsgrund. (Damals galt noch das Schuldprinzip.) Aufgegriffen und umgesetzt wurde dieser Gedanke aber erst in der Eherechtsreform von 1977. Dies zeigt, wie weit Elisabeth Selbert ihrer Zeit voraus war.

Leben während des Nationalsozialismus

Das große politische Engagement ihres Mannes führte gleich zu Beginn der NS-Herrschaft zur “Schutzinhaftierung” von Adam Selbert im KZ Breitenbach. Dort wurde er zwar nach relativ kurzer Zeit wieder entlassen. Er bekam aber lebenslanges Berufsverbot. Elisabeth Selbert wurde also Alleinverdienerin der Familie.

Daher hing viel von ihrer Zulassung als Rechtsanwältin ab. Als sie sich 1934 darum bemühte, waren die Chancen aber so gut wie aussichtslos. Die Nazi arbeiteten bereits an einer Justizreform, die Frauen aus den Rechtsberufen verbannen sollte. Schon ab 1935 erhielten Frauen keine Zulassungen mehr. Mit großen Glück und noch viel größerem Mut gelang es Elisabeth Selbert aber im Dezember 1934 doch noch als Rechtsanwältin am Oberlandesgericht zugelassen zu werden. In der Abwesenheit des Präsidenten, einem glühenden Nazi, der sie niemals zugelassen hätte, stellte sie ihren Antrag. Zwei weitere Richter setzten sich für sich ein und ließen sie zu, solange der Präsident noch im Urlaub war.

In der Nachkriegszeit engagierte sich Elisabeth Selbert in verschiedenen Frauenrechtsorganisationen und wurde schließlich in den Parlamentarischen Rat gewählt.

mehr erfahren

Wer mehr über Elisabeth Selbert erfahren möchte, sollte den Film “Sternstunde ihres Lebens” mit Iris Berben sehen. Ich selbst kenne den Film (noch) nicht. Susanne Selbert hat sich aber einige Male auf diesen Film bezogen. Ihrer Meinung nach ist vor allem die Rolle von Adam Selbert als größter Förderer seiner Frau gut dargestellt.

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